Die digitale Ausstellung ist ein Projekt der ufuq.de-Fachstelle für Pädagogik zwischen Islam, antimuslimischem Rassismus und Islamismus in Berlin. Wir freuen uns über Ihr Feedback an: fachstelle-in-berlin@ufuq.de
Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autorinnen und Autoren die Verantwortung.
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Viele zivilgesellschaftliche Organisationen engagieren für eine gerechtere Gesellschaft und bilden Allianzen gegen antimuslimisch-rassistische Strukturen. Lassen Sie sich inspirieren und schauen, welche Initiativen vielleicht auch bei Ihnen vor Ort aktiv sind.
Der Begriff Intersektionalität klingt erstmal kompliziert. Die US-amerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw 1989 entwickelte das Konzept, um zu erklären, wie verschiedene Diskriminierungsformen zusammenwirken. Der Begriff ist vom englischen Wort „intersection“ (Kreuzung) abgeleitet und beschreibt, wie verschiedene Formen von Diskriminierung wie z. B. Sexismus, Rassismus oder Antisemitismus zusammenwirken. Das Konzept macht deutlich, dass diese „sich gegenseitig beeinflussen und so auch neue Formen der Diskriminierung entstehen können.“ (Vielfalt Mediathek 2023). Auch antimuslimischer Rassismus muss intersektional betrachtet werden – Was bedeutet also antimuslimischer Rassismus für queere Personen? Und wie erleben muslimische Sinti*zze und Rom*nja Diskriminierung?
Die Narrative, die dem antimuslimischen Rassismus zugrunde liegen, sind nicht neu. Und sie existieren auch nicht erst seit den Terroranschlägen von 9/11, sondern lassen sich bis in die Zeit der Kreuzzüge zurückverfolgen. Der Zeitstrahl gibt einen – nicht vollständigen – Überblick über prägende Ereignisse von antimuslimischem Rassismus in Europa mit (besonderem) Fokus auf Deutschland. Die Ereignisse zeigen, wie komplex antimuslimischer Rassismus ist und wie gewalttätig er für die Betroffenen sein kann.
Wie macht sich antimuslimischer Rassismus im Alltag, in der Schule, auf der Arbeit oder in Behörden bemerkbar? Was sagt die Forschung? Wie hoch ist das Ausmaß der Diskriminierung und welche Strategien gibt es zur Bekämpfung des antimuslimischen Rassismus? Hier können Sie vielfältige Stimmen zu antimuslimischem Rassismus hören – aus persönlicher und wissenschaftlicher Perspektive.
Achtung: In diesem Video wird das Z-Wort genannt.
Achtung: Hier geht es um rassistische tödliche Gewalt.
Quelle Instagram: @rebeccanmyr
Antimuslimischer Rassismus, Muslimfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und Islamophobie – Welche Begriffe sind passend, um die Diskriminierung von Muslim*innen und Menschen, die als Muslim*innen gelesen werden, zu erklären? Und was unterscheidet die Begriffe voneinander?
„Als eine der Ersten führte die Bildungs- und Rassismusforscherin Iman Atta den Begriff des antimuslimischen Rassismus in Deutschland ein (Attia, 2013). Analog zu den im deutschsprachigen Raum verbreiteten Begriffen Islamophobie sowie Islam- und Muslimfeindlichkeit beschreibt antimuslimischer Rassismus die Diskriminierung, Ausgrenzung und Marginalisierung muslimischer und muslimisch gelesener Menschen. Im Unterschied zu ersteren Begriffen macht er – im Anschluss an postkoloniale Theorien – jedoch auch historische Kontinuitäten und Prozesse von Exotisierung und Essentialisierung sichtbar (ebd.). Mit seinem Fokus auf gesellschaftliche Machtverhältnisse impliziert antimuslimischer Rassismus ein weitaus umfassenderes Konzept als die Begriffe Islamophobie, Islam- und Muslimfeindlichkeit, da er die komplexen Zusammenhänge zwischen struktureller, institutioneller, diskursiver und subjektiver Ebene in den Blick nimmt.“ Fatima El-Sayed 2023
Quelle: https://www.bag-relex.de/wp-content/uploads/2023/11/BAG-RelEx_Ligante_6_Innenteil_barrierearm.pdf
In der Vorurteilsforschung wird Muslimfeindlichkeit als individuelle Einstellung gegenüber Muslim*innen und als muslimisch gelesenen Menschen verstanden. Eine aktuelle Definition ist im Rahmen der Arbeit des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit entstanden. Diese Definition umfasst den Begriff viel weiter und stellt ihn gleichbedeutend neben antimuslimischen Rassismus:
„Muslimfeindlichkeit (auch: Antimuslimischer Rassismus) bezeichnet die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Muslim*innen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit‘ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.“
(Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit 2023, S. 24)
Der Begriff Islamophobie wurde in Deutschland durch die Verwendung des Begriffs in den Forschungen zu Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit des Bielefelder Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung weit verbreitet. Die Verwendung des Begriffs „Phobie“ (altgriech.: Angst) suggeriert, dass es sich bei der Diskriminierung um eine intensive oder sogar irrationale Angst vor dem Islam und den Muslim*innen handelt. Mittlerweile wird der Begriff von vielen im Themenfeld abgelehnt. „Denn er legt irreführend nahe, dass es sich bei den Einstellungen nur um übertriebene Angstgefühle handele und nicht um folgenreiche Ressentiments.“ (Pfahl-Traughber, Armin 2019). Ab 2011 wird in den Studien zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dann auch der Begriff Islamfeindlichkeit eingeführt. Er beschreibt feindliche Einstellungen und diskriminierendes Verhalten von Menschen gegenüber Muslim*innen, dem Islam und allem, was damit assoziiert wird. Sowohl der Begriff Islamfeindlichkeit als auch der Begriff Islamophobie konzentrieren sich vor allem auf die Einstellungen und das Verhalten von Menschen und Gruppen. Strukturelle, institutionelle sowie historisch-gesellschaftliche Dimensionen der Diskriminierungen von Muslim*innen bleiben dabei unbeachtet. Auch die Tatsache, dass Menschen, die gar keine Muslim*innen sind, von Ressentiments betroffen sein können, z. B. aufgrund eines bestimmten phänotypischen Aussehens, wird ausgeblendet.
Es gibt viele Materialien, die es ermöglichen, sich mit dem Thema antimuslimischer Rassismus auseinanderzusetzen, zu lernen, zu reflektieren und Handlungsoptionen zu entwickeln. Hier finden Sie eine Auswahl von Texten, Videos und Methoden, die unterschiedliche Zugänge zum Thema bieten. Lassen Sie sich inspirieren.
Antimuslimischer Rassismus benachteiligt und beeinträchtigt Muslim*innen und muslimisch wahrgenommene Menschen in ihrem täglichen Leben, erzeugt Verletzungen und traumatisiert. Diskriminierung ist in Deutschland verboten und der Schutz vor Diskriminierung in verschiedenen Gesetzen verankert. Trotzdem findet Diskriminierung statt. Für Betroffene ist es zusätzlich belastend, sich gerichtlich zu wehren, denn auch dabei spielen Machtverhältnisse eine Rolle (z. B. in der Schule oder im Arbeitsverhältnis). Es gibt bundesweit Anlauf- und Beratungsstellen, die die Rechtslagen kennen und Unterstützung anbieten. Die Angebote sind kostenlos und die Ratsuchenden entscheiden selbst, ob und welche Schritte sie gehen möchten, um sich zu wehren. Hier finden Sie eine Liste von Beratungsstellen in Berlin:
→ Für andere Bundesländer verweisen wir auf die Suchfunktion der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Fälle von antimuslimischem Rassismus können auch ohne Beratung gemeldet werden: „Antimuslimischer Rassismus ist kein Einzelfall. Ihre Meldung zählt!“: Das ist der Slogan des Meldeportals für antimuslimische und islamfeindliche Vorfälle (https://www.i-report.eu/fall-melden/. Die Meldungen werden dort gesammelt und ausgewertet, um so die Häufigkeit und Erscheinungsformen von antimuslimischem Rassismus belegbar zu machen, mit denen Betroffene täglich konfrontiert sind. Das ist wichtig für das politische Engagement gegen antimuslimischen Rassismus, zum Beispiel für die Beantragung von Projektgeldern, um dadurch wichtige Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten.
→ In Berlin können Fälle von Diskriminierung und antimuslimischem Rassismus außer bei I-Report und den genannten Beratungsstellen auch bei allen bezirklichen Registerstellen gemeldet werden
Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung ist in internationalen und europäischen Vorschriften sowie in Bundes- und Landesgesetzen verankert. Diese Vorschriften reichen von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Grundrechtecharta der EU, bis hin zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Berlin hat seit 2020 sogar als erstes und bisher einziges Bundesland ein Landesantidiskriminierungsrecht.
Ein Grund ist sicherlich, dass der Rechtsschutz noch nicht weit genug reicht. Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung , sagt dazu: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet in Deutschland Diskriminierung. Doch es ist in seiner jetzigen Form zu schwach, um umfänglichen und effektiven Rechtsschutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Das AGG muss gestärkt werden und auch dann greifen, wenn Diskriminierung von staatlichen Stellen ausgeht, wie an Schulen, in Behörden oder durch Sicherheitskräfte. In vielen EU-Mitgliedsstaaten ist das bereits entsprechend geregelt.“ Aktuell macht sich das Bündnis AGG Reform – Jetzt! für einen zügigen Reformprozess im Antidiskriminierungsrecht stark.
In Berlin wurden durch die Einführung des LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz) bereits Rechtslücken geschlossen. So wurde der Rechtsschutz für Betroffene von Diskriminierung, wie z.B. antimuslimischer Rassismus, deutlich verbessert. Trotzdem gibt es Kritik an der Wirksamkeit des Gesetzes. Ein Beispiel hierfür ist die Verbandsklage. Mithilfe der Verbandsklage ist es rechtlich möglich, dass Betroffene ihre Klage an anerkannte Antidiskriminierungsverbände übertragen können. Bisher wurde aber noch kein Rechtshilfefond eingerichtet, wie von Verbänden gefordert, die in der Regel nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Für ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz ist deutlich mehr politischer und gesellschaftlicher Wille nötig, auch damit schnellstmöglich mehr niedrigschwellige und vor allem gut ausgestattete Melde- und Beratungsstrukturen eingerichtet werden können. „Denn die Bekämpfung von Rassismus und die Auseinandersetzung mit diskriminierenden Strukturen und Einstellungen bleibt vor allem eine staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nicht zuletzt ist jeder rassistische Übergriff, jede Erniedrigung, jede Beleidigung oder Ausgrenzung ein Angriff auf unsere Demokratie und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ (Rima Hanano, Zivilgesellschaftliches Lagebild antimuslimischer Rassismus 2022)
Sprache ist machtvoll. Hier finden Sie Begriffe, die im Kontext der Diskriminierung von Muslim*innen und muslimisch gelesenen Menschen eine Rolle spielen. Wie ist es möglich, dass Menschen durch die Begriffe "Leitkultur" und "liberal" sprachlich ohne weiteres in zwei Gruppen geteilt werden können? Wann ist die Verwendung des Begriffs "säkular“ problematisch? Und wer bestimmt, was Feminismus ist?
Der Begriff „deutsche Leitkultur“ bezieht sich auf die Idee einer dominanten oder führenden Kultur in Deutschland. Es gibt keine einheitliche Definition oder allgemein akzeptierte Beschreibung dessen, was genau zur deutschen Leitkultur gehört. Das ist auch nachrangig, denn meistens geht es bei der Verwendung des Begriffs um die Abgrenzung zur Kultur der vermeintlich Anderen und um die Darstellung angeblich unvereinbarer Gegensätze. Es geht um die Deutungshoheit, wer Teil der deutschen Gesellschaft ist und sein darf und somit um Durchsetzung und Erhalt gesellschaftlicher Machtverhältnisse“. Leitkultur ist ein Kampfbegriff im politischen Diskurs, der sich oft gegen Muslim*innen und den Islam richtet.
Deutschland ist ein säkularer Staat, wenngleich in Deutschland keine absolute Trennung von Staat und Kirche herrscht. Kirche und Staat kooperieren in vielen Bereichen. Beispielsweise erhebt der Staat die Kirchensteuer für die Mitglieder der beiden großen christlichen Kirchen über die Finanzämter. Zusätzlich gibt es die so genannten Staatsleistungen, bei denen der Staat jährlich rund 500 Millionen Euro an die katholische und evangelische Kirche zahlt. Diese Staatsleistungen gehen auf einen Vorgang im 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden im Rahmen von staatlichen Enteignungen kirchliche Vermögenswerte beschlagnahmt. Als Ausgleich wurde die Zahlung dieser Staatsleistungen vereinbart. Gleichzeitig darf sich der Staat mit keiner Religion oder keinem weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren. Das Grundgesetz garantiert allen in Deutschland lebenden Menschen Glaubens- und Religionsfreiheit (Art. 4 Grundgesetz). Die öffentliche Debatte um das Verhältnis von Islam und Säkularität ist in Teilen rassistisch geprägt. Der Islam erscheint als zu starr in seinen Regeln und unvereinbar mit Säkularität. In der Folge wird der Islam häufig als eine Bedrohung für den säkularen demokratischen Staat wahrgenommen. Im pädagogischen Alltag kommt es vor, dass Lehrkräfte verunsichert, skeptisch, bis hin zu ablehnend reagieren, wenn muslimische Schüler*innen während der Schulzeit fasten oder beten wollen. Schule habe neutral zu sein, wird argumentiert. Doch die Ausübung von religiösen Praktiken ist (auch in der Schule) durch die Religionsfreiheit geschützt.
Liberal ist ein Begriff, der im Sprechen über den Islam in Deutschland häufig auftaucht. Er wird genutzt, um auszudrücken, dass Anhänger*innen eines liberalen Islam bei der Auslegung religiöser Gebote, wie z. B. Essens- oder Kleidungsvorschriften, nicht den klassischen Interpretationen folgen. Ohne es auszusprechen, wird mit der Bezeichnung „liberaler Islam“ oder „liberale Muslim*innen“ eine homogenisierte Gruppe von Muslim*innen positiv hervorgehoben. Dichotom dazu wird – ebenfalls ohne es auszusprechen – eine homogenisierte Gruppe von „konservativen Muslim*innen“ gegenübergestellt. Die tatsächliche Vielfalt muslimischen Glaubens und Lebens wird dadurch unsichtbar gemacht.
Feminismus und Islam erscheint vielen als ein Widerspruch. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass der Islam zutiefst patriarchal und sexistisch geprägt und damit unvereinbar mit Feminismus sei. Muslimische Feminist*innen werden dabei als Ausnahme betrachtet. Das Ziel muslimischer Feminist*innen ist eine gendersensible Lesart des Korans und die Gleichstellung der Geschlechter. Vielen geht es außerdem darum, den teilweise herrschenden Überlegenheitsanspruch des weißen westlichen Feminismus zu hinterfragen, und ihn um feministische Perspektiven von Muslim*innen zu erweitern (vgl. Sirri 2017, S. 19, f.). Das Konzept des Islamischen Feminismus ist vielschichtig und komplex. Interessierten empfehlen wir zum Weiterlesen Texte von Kübra Gümüşay, Lana Sirri, Nimet Şeker, Amina Wadud, Zahra Ali oder Leila Ahmed. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung.
Wie gestalten religiöse Muslim*innen ihren Alltag? So unterschiedlich wie Menschen sind, so unterschiedlich gestalten sie auch ihren religiösen Alltag. Muslimische Praxen des religiösen Lebens werden in öffentlichen Debatten häufig als konservativ und intolerant diskutiert und dargestellt. Dementsprechend emotional aufgeladen sind die Diskussionen. Dabei geraten positive und spirituelle Aspekte von Religion und Religiosität wie Gemeinschaftsgefühl, Halt und Geborgenheit in den Hintergrund. Wir haben einige der Praktiken religiösen Lebens herausgegriffen und laden Sie zu einem Perspektivwechsel ein.
Das Gemeindeleben vieler Muslim*innen findet in Moscheen statt. Wussten Sie, dass fast alle Moscheen in Deutschland eingetragene Vereine sind? In Deutschland gibt es schätzungsweise 2.800 Moscheen (Statista 2020), die wenigsten von ihnen befinden sich in repräsentativen Bauten, sondern in ehemaligen Wohnhäusern oder Gewerbebauten. Die älteste noch bestehende Moschee in Deutschland befindet sich in Berlin-Wilmersdorf und wurde in den 1920er Jahren für die aus Lahore kommende Ahmadiyya-Gemeinschaft gebaut. Die Bandbreite des muslimischen Gemeindelebens ist sehr vielfältig und unterscheidet sich je nach Moscheegemeinde, da die meisten Angebote ehrenamtlich organisiert sind. Neben den täglichen Gebeten und dem Freitagsgebet werden in Moscheen die wichtigsten muslimischen Feiertage wie das Zuckerfest zum Ende des Fastenmonats Ramadan (arab. ʿĪd al-Fiṭr), das Opferfest (arab. ʿĪdu l-Aḍḥā) oder der Geburtstag des Propheten Mohammad (Maulid un Nabi) gemeinschaftlich gefeiert. Zudem werden Eheschließungen, Totengebete und Bestattungsrituale durchgeführt. Viele Gemeinden bieten Kurse zur religiösen Bildung von Kindern und Erwachsenen an. Darüber hinaus gibt es Freizeitangebote für Jugendliche oder Senior*innen, Alphabetisierungskurse, Ehe- und Familienberatungen, Beratungsangebote für Geflüchtete und vieles mehr. Moscheegemeinden übernehmen damit wichtige seelsorgerische und sozialdienstliche Aufgaben, die die Mitglieder stärken aber auch gesellschaftlich integrativ wirken. Leider gehören auch Schmierereien mit Hakenkreuzen, Drohbriefe oder sogar Brandanschläge zum Alltag der Moscheegemeinden. Seit 1997 ist der 3. Oktober „Tag der offenen Moschee“. Viele Moscheen bieten Führungen, Diskussionsforen oder Ausstellungen für interessierte Besucher*innen an. Vielleicht besuchen Sie ja auch bald mal die Moschee nebenan?
Halal (arabisch) oder helal (türkisch) ist ein religiöser Begriff und bedeutet nach islamischem Recht etwas, was für Muslim*innen erlaubt ist. Dies kann verschiedene Aspekte des Lebens betreffen, z. B. die Ernährung, das Verhalten, aber auch Handel und Finanzen oder die Partnerwahl. Das Gegenteil von Halal ist Haram, d. h. Dinge, die nach dem gleichen Rechtsprinzip für Muslim*innen verboten sind. In der Jugendsprache, vor allem in migrantisch geprägten Großstädten, wird Haram häufig verwendet, um eher scherzhaft darauf zu verweisen, dass etwas nicht erlaubt oder korrekt ist. Auf der Welt leben ca. zwei Milliarden Muslim*innen. Halal-Produkte sind dementsprechend ein wichtiger globaler Wirtschaftsfaktor. Auch in Europa wächst der Markt für Halal-Produkte weiter. Wenn Sie Näheres dazu erfahren möchten, schauen Sie in die Dokumentation „Halal – Das große Geschäft mit muslimischen Kunden“ rein.
Gesellschaftliche Machtverhältnisse sind auch in der Kunst wirksam und führen zum Beispiel zur Unsichtbarmachung bestimmter Künstler*innen. Gleichzeitig kann Kunst Themen neu verhandeln und selbstermächtigend wirken. Wie können aber Künstler*innen Räume einnehmen, die ihnen bisher nicht zustanden? Hier erhalten Sie einen Einblick in Perspektiven von Künstler*innen aus Deutschland und Österreich. Sie können Musik genießen, erfahren, wer der erste deutsche Autor und Lyriker war, der auf Türkisch geschrieben hat, und was Privilegien mit Klingelschildern zu tun haben.
Herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie hier sind und laden Sie ein, verschiedene Perspektiven auf antimuslimischen Rassismus zu erkunden. An zehn von der Illustratorin Saliha Soylu gestalteten Stationen gibt es die Möglichkeit, Texte zu lesen, Videos zu schauen und Audios zu hören.
Durch Klicken und Ziehen navigieren Sie sich durch den Raum. Durch Anwählen der einzelnen Exponate durch den Mausklick werden die jeweilig anklickbaren Texte, Audios und Videos sichtbar.
In 2024 entwickeln wir pädagogisches Begleitmaterial zu der Ausstellung.
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